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Terminvereinbarung

Die Termine sind für Sie reserviert, es sollen so keine Wartezeiten entstehen.


Um diesen Service gewährleisten zu können, ist es wichtig:

  • Pünktliches Wahrnehmen Ihres Behandlungstermins
  • Absagen spätestens 24 Stunden vor dem Termin durchzuführen
  • Kürzerfristige Absagen, die nicht mehr ermöglichen, die entstandene Lücke mit einem anderen Patienten zu besetzen, müssen im Gegenwert der geplanten Behandlung in Rechnung gestellt werden. Dies gilt ebenfalls für unentschuldigtes Fernbleiben.